Wofür steht "OGTS"?
Im Gegensatz zur „Gebundenen Ganztagsschule“, in der alle Kinder vor- und nachmittags im Regelunterricht an der Schule sind, nehmen die Kinder bei der „Offenen Ganztagsschule“ freiwillig bzw. auf Wunsch der Eltern teil. Der Betrieb der Offenen Ganztagsschule findet außerhalb des Regelunterrichts statt.
Nur diejenigen Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen nach dem planmäßigen Unterricht die Ganztagsangebote. grundsätzlich mit einer Betreuungszeit bis 16 Uhr. Die „Offene Ganztagsschule (OGTS)“ ist ein nach der verbindlichen Anmeldung durch die Eltern verpflichtendes Programm in einem wöchentlich wiederkehrenden Tagesrhythmus. An der Wilhelm-Leibl-Realschule Bad Aibling wird dieses Angebot von unserem Kooperationspartner Diakonie Jugendhilfe Oberbayern durchgeführt.
Anmeldung
Lesen Sie bitte folgende Infos zur Anmeldung.
Sehr geehrte Eltern,
die Anmeldung für unser Ganztagsangebot erfolgt im Zuge der offiziellen Schuleinschreibung statt.
Wir benötigen also bereits im April die verbindliche Anmeldung Ihres Kindes für das kommende Schuljahr.
Sie können Ihr Kind an mindestens 2 Tagen und maximal an 4 Tagen von Montag bis Donnerstag anmelden. So wie es für Sie und Ihr Kind am besten passt!
Wenn Sie Ihr Kind im Frühjahr angemeldet haben, sind wir bei der Wahl der konkreten Nachmittage auch nach Schulstart im neuen Schuljahr weiterhin flexibel. Das ist manchmal deshalb notwendig, weil der Stundenplan des aktuellen Schuljahres erst im September feststeht. Wir sind hier aber für Sie flexibel!
Während des Schuljahres ist eine Aufnahme nur noch in Einzelfällen möglich, falls noch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen sollten. Nehmen Sie dazu bitte als Erstes Kontakt zu Frau Hüsgen auf, die mit Ihnen und der Schulleitung alles Weitere klären wird.
Unsere Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Bildungsangebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 statt.
Das bedeutet: Der Unterricht der Kinder findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt.
Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehört grob umrissen folgender Nachmittagsablauf:
- individueller Schulschluss (abhängig vom Stundenplan der Kinder)
- 12:15 – 13:30 Uhr: nach der persönlichen Anmeldung bei der OGTS-Leitung findet ein gemeinschaftliches Mittagessen (in der Mensa im Schulzentrum / Gymnasium) statt, auch ist es möglich die eigene mitgebrachte Brotzeit zu verzehren + anschließende betreute Freizeitangebote
- 13:30 – 14:00 Uhr „Aktive Pause“ mit Spielmaterialien im Innen-und Außenbereich der OGTS für alle Gruppen
- 14:00 – 15:00 Uhr Studier-Zeit in Kleingruppen nach Jahrgangsstufen
- 15:00 Uhr – 16:00 Uhr Freispiel oder Teilnahme an AGs der Offenen Ganztagsschule wie Kochgruppe, Sport & Spiel, Rollenspiel, künstlerisches Gestalten.
Unsere schulischen Wahlunterrichte und Arbeitsgemeinschaften werden selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler fortgeführt, also auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen.
1. Anmeldung vorbehaltlich der Genehmigung
Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule im Frühjahr geschieht immer unter dem Vorbehalt, dass die Ganztagsschule an der Wilhelm-Leibl-Realschule Bad Aibling staatlich genehmigt bzw. gefördert wird und die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht bzw. die beantragte und genehmigte Gruppenzahl tatsächlich zustande kommt.
Die Anmeldungen und Kapazitäten der Schule beeinflussen, wie viele Ganztagsgruppen im kommenden Schuljahr zustande kommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung im Rahmen der Ganztagsschule.
2. Aufnahme und verbindliche Teilnahme Ihres Kindes
Kommt das Ganztagsangebot im nächsten Schuljahr zustande und wird Ihr Kind aufgenommen, so ist der Besuch der Ganztagsschule verpflichtend. Die Anmeldung für die Ganztagsschule ist verbindlich für ein Jahr.
Für Ihr Kind besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Es gelten die Bestimmungen der Schulordnungen für schulische Veranstaltungen sowie für Erkrankungen, Befreiungen und Beurlaubungen. Befreiungen von der Teilnahmepflicht können in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung vorgenommen werden.
4. Informieren Sie uns über Gesundheitsprobleme!
Teilen Sie uns bitte unbedingt mit, wenn Ihr Kind eine Lebensmittelallergie hat, eine bestimmte Diät einhalten oder während der Schulzeit regelmäßig Medikamente nehmen muss. Sollte Ihr Kind unter einer chronischen Erkrankung leiden, teilen Sie uns bitte mit, ob wir diesbezüglich etwas beachten oder wissen müssen.
3. Es gelten die üblichen Schul- und Verhaltensregeln
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Ganztagsschule in der jeweils gültigen Fassung. Ihr Kind kann bei Fehlverhalten entsprechend §§ 86, 87 BayEUG aus der Ganztagsschule ausgeschlossen werden.
4. Entfall in besonderen Fällen
Der Nachmittagsunterricht kann aus zwingenden Gründen (z.B. Lehrerfortbildung, außergewöhnlich umfängliche Lehrerkonferenzen) auch einmal ausfallen. Sie werden spätestens eine Woche vorher davon in Kenntnis gesetzt.
5. Kostenfreiheit
Das gesamte Betreuungs- und Bildungsangebot ist für die Eltern kostenfrei. Es fallen lediglich Kosten für das individuell zu buchende Mittagessen in der Mensa des Schulzentrums an, wenn dies von den Eltern gewünscht wird.
Wir nutzen die Schulmensa (insbesondere im Ganztagsschul-Betrieb) im benachbarten Gymnasium.
Wir haben derzeit keinen schuleigenen Kiosk. Dieser wird aufgrund der Umbauarbeiten neu und voraussichtlich erst nach Abschluss der zentralen Umbauarbeiten im C-Gebäude errichtet werden. Es stehen auch keine Ersatzflächen zur Verfügung, so dass wir (auch aus Hygienegründen) keinen selbstorganisierten „Ersatz-Kiosk“ betreiben. Die Kinder können aber vor und nach dem Unterricht den benachbarten Supermarkt aufsuchen (nicht die Schüler/innen der Ganztagsschule!).
Seit dem Schuljahr 2022/23 steht zudem auch für unsere Schülerinnen und Schüler ein Kiosk in der Mensa des Gymnasiums zur Verfügung.
Kontakt
- Telefon 08061 93619-0
- Telefax 08061 93619-33
- E-Mail ogts@rs-badaibling.de
Angebote
Allgemeine Infos
Schulbusse
- Beachten Sie bitte, dass wir für die Schülerbeförderung nicht zuständig sind.
- Gerade nachmittags kann es immer wieder dazu kommen, dass die Abfahrtszeiten und Abfahrtsorte der Schulbuslinien im Gegensatz zu den sonstigen Zeiten/Orten abweichen.
- Erkundigen Sie sich bitte selbstständig und rechtzeitig , wann und wo Ihr Kind einsteigen oder abfahren muss. An- und Nachfragen zur Schülerbeförderung richten Sie bitte generell direkt an das zuständige Landratsamt Rosenheim (siehe Nummern rechts).
Suchen Sie bitte in der Rubrik „Schulwesen & Ausbildungsförderung“ …
Ihre Ansprechpartner/innen
- Grundsätzliche Infos zur Zuständigkeit
- Telefon +49 8031 392-1411
- Telefon +49 8031 392-1412
- Telefon +49 8031 392-1413
- Telefon +49 8031 392-1414
- Telefon +49 8031 392-1415